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An dieser Stelle informieren wir Sie über interessante Urteile, Abmahnwellen und Rechtstipps aus unserer Praxis.  

BGH: ebay Schnäppchen kann für den Verkäufer teuer werden (Urteil vom 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10)BGH: ebay Schnäppchen kann für den Verkäufer teuer werden (Urteil vom 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10)
13. September 2023

BGH: ebay Schnäppchen kann für den Verkäufer teuer werden (Urteil vom 28.03.2012, Az.: VIII ZR 244/10)

Im zugrunde liegenden Fall bot der Verkäufer über die Internetplattform ebay ein gebrauchtes, aber nahezu neues Vertu-Luxus-Handy im Auktionsmodus mit Foto zum Startpreis von 1 Euro an. Der erfolgreiche Bieter gab ein Maximalgebot von 1999 EUR ab und erhielt den Zuschlag für 782 EUR. Nach Erhalt der Ware stellte der Käufer allerdings fest, dass es sich nicht um ein Original Handy, sondern um eine Fälschung handelte.
13. September 2023

BGH bestätigt Verurteilung wegen versuchten Betruges durch Betreiben so genannter „Abo-Fallen“ im Internet

Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen wegen versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Aufgrund überlanger Verfahrensdauer hat es angeordnet, dass vier Monate der verhängten Strafe als vollstreckt gelten.