Zahlreiche Betriebe, insbesondere Hotels, Gaststätten und Bars, sind von der Corona-Pandemie in erheblicher Weise betroffen und aufgrund behördlich angeordneter Betriebsschließungen in ihrer Existenz bedroht.
Obwohl viele Betriebe für derartige Fälle einer auf das Infektionsschutzgesetz gestützten behördlich angeordneten Betriebsschließung eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben, weigern sich derzeit viele Versicherer, Leistungen an die betroffenen Betriebe zu erbringen.