Hoffnung für Betroffene: Entschädigung aus Betriebsschließungsversicherung wegen Corona-Lockdown. Landgericht Düsseldorf spricht Barbetreiber 750.000.- EUR Entschädigung zu (LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2021, Az.: 40 U 53/20).
Zahlreiche Betriebe, insbesondere Hotels, Gaststätten und Bars, sind von der Corona-Pandemie in erheblicher Weise betroffen und aufgrund behördlich angeordneter Betriebsschließungen in ihrer Existenz bedroht. Das Landgericht Düsseldorf hat nun einem Barbetreiber einen Entschädigungsanspruch von 750.000.- EUR aus seiner Betriebsschließungsversicherung zugesprochen.
Das OLG Köln hat sich in seiner Entscheidung, Beschluss vom 18. Juni 2018, 15 W 27/18, als erstes Gericht mit dem Konkurrenzverhältnis zwischen der neuen Datenschutzgrundverordnung und dem Kunsturhebergesetz (KUG) auseinandergesetzt. Hierzu führt der Senat aus, dass Art.85 DSGVO wie die Vorgängerregelung in Art 9 der Richtlinie RL 95/46/EG nationale Gesetze Abweichungen von der DSGVO zugunsten der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken erlaube. Art. 85 DSGVO sei als Öffnungsklausel zu verstehen, die nicht nur neue Gesetze erlaube, sondern auch bestehende Regelungen – soweit sie sich einfügen – erfassen könne.
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 27.02.2018, Az.: 4 U 161/17, entschieden, dass die Bezeichnung einer ambulante Zahnarztpraxis als "Praxisklinik" gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG irreführend ist und deshalb nicht in der Außenwerbung verwendet werden darf. Ein Verbraucher erwarte, dass die vorgehaltene medizinische Versorgung einer „Praxisklinik“ in jedem Fall über das Angebot einer reinen Arztpraxis hinausgehe. Denn nur so wäre die Bezeichnung als „Klinik“ überhaupt gerechtfertigt.